Allgemeine Geschäfts- und Servicebedingungen für die Carmato-White-Label-Plattform im Saas-Betrieb Version 1.0 vom 01.10.2020



Ihr Vertragspartner: Carmato GmbH Rheinwerkallee 3 53227 Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22678 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marc Herschbach (nachfolgend kurz „Carmato“)



I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) für die White-Label-Plattform (nachfolgend kurz „WLP“ genannt) der Carmato GmbH gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über die White-Label-Plattform nebst deren Saas-Betrieb.
  2. Die Allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Carmato ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Carmato in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Carmato maßgebend.




II. Vertragsschluss

  1. Angebote von Carmato sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Unterzeichnung eines Vertrages durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot.
  3. Die Annahme durch Carmato kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erklärt werden.




III. Leistungen

  1. Carmato stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur WLP, in ihrem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  2. Ausgehend von der aktuellen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Carmato-Lösung wird die WLP durch Carmato bereitgestellt. Die WLP wird durch Carmato an die vom Kunden gewünschten Farben, Schriften und Logos angepasst.
  3. Carmato erbringt ihre SaaS-Dienste auf der Basis von komplexer moderner Technik. Carmato beabsichtigt, die SaaS-Dienste nach ihrem eigenen Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln. Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, dass sich die Form und Art der von Carmato bereitgestellten SaaS-Dienste während der Vertragslaufzeit in zumutbarem Umfang ändern kann. Zumutbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn
    1. die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte Carmato nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Carmato zu vertreten hat,
    2. neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
    3. die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, oder
    4. vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist. Carmato wird dem Kunden Leistungsänderungen mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen.
  4. Updates und andere hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderlicher Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrags.




IV. Nutzungsumfang

  1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zweck (= Betrieb einer Kfz-Handelsplattform) verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers die mit der WLP verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Carmato.
  2. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Carmato kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann Carmato den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Carmato wird dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe setzen.
  4. Der Anspruch der Carmato auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Leistung bleibt unberührt.
  5. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
  6. Sämtliche Inhalte der Internetseiten, Dienste, Services, Newsletter, Software und Dokumentationen sowie Technologien von der Carmato GmbH („Inhalte") unterliegen allein und unabhängig einer Eintragung gewerblicher Schutzrechte bzw. geistiger Eigentumsrechte und insbesondere aber nicht abschließend dem Urheberrecht von der Carmato GmbH beziehungsweise deren Lizenzgebern. Die Carmato GmbH behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt wurden. Der Kunde ist nur berechtigt, die Inhalte in der von der Carmato GmbH zur Verfügung gestellten Form bestimmungs- und vertragsgemäß zu verwenden.




V. Verfügbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
  2. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung der Carmato wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.




VI. Vergütung/Preise

  1. Die für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Diensten anfallenden Entgelte berechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen, welche unter https://www.carmato-group.com/ einsehbar sind. Lastschriften werden frühestens sieben Tage nach Rechnungszugang abgebucht.
  2. Die Vergütung der Carmato ist mit Eingang der Rechnung fällig und innerhalb zehn Tagen zahlbar.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Soweit eine Papierrechnung auf dem Postweg verlangt wird oder dies erforderlich sein sollte, so wird zusätzlich ein Entgelt von € 2,00 netto je Rechnung abgerechnet.
  4. Soweit nicht explizit anders angegeben, handelt es sich bei allen genannten Vergütungen und Preisen um Bruttopreise. Die Umsatzsteuer wird gesondert in der Rechnung aufgeführt.
  5. Der Kunde ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.




VII. Datenschutz

  1. Soweit Carmato auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird Carmato ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Carmato wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit Carmato die Details für den Umgang der Carmato mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
  2. Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Carmato von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Für das Verhältnis zwischen Carmato und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit Carmato etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihr zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Dies gilt auch bei einer Inanspruchnahme der Carmato durch die betroffene Person. Carmato wird den Kunden im Rahmen ihrer Pflichten unterstützen.




VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden/Rechtseinräumung/Fair Use

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Carmato den Kunden dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen. Hierzu gehören z.B. die rechtzeitige Mitteilung bzw. zur Verfügungsstellung der vom Kunden gewünschten in der WLP verwendeten Farben, Schriften und Logos (siehe auch III. Ziff. 2) sowie eine angemeldete Internetadresse nach Vorgaben der Carmato, auf der die WLP dann über das Internet abrufbar ist.
  2. Der Kunde benennt gegenüber der Carmato einen festen Ansprechpartner, der alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeiführen kann.
  3. Kann man dem Kunden Pflichten im Zusammenhang mit der Datensicherung aufbürden? (z.B. er muss die hochgeladenen Daten selbst vorhalten; d.h. eine Mitwirkungspflicht, damit der Kunde bei einem Datenverlust Mitverantwortung trägt etc.) Wir hosten die Daten, der Kunde hat keinen Zugriff auf die Datenbank und deren Backups. Das liegt in unserer Verantwortung.
  4. Der Kunde darf die WLP-Leistungen nur für die Zwecke nutzen, die gemäß der AGB und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften gestattet sind. Carmato geht davon aus, dass der Kunde die Carmato Services nur für die Zwecke einsetzen, wofür diese auch vorgesehen sind. Carmato behält sich vor, übermäßig oder ungewöhnlich hohe Inanspruchnahmen der Dienste, die die Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste aller unserer Kunden nach Einschätzung der Carmato beeinträchtigen könnten, technisch einzuschränken. In diesem Falle tritt Carmato mit dem Kunden bei nächster Möglichkeit in Kontakt, um das spezifische Nutzungsbedürfnis des Kunden möglichst einer Lösung zuzuführen.
  5. Der Kunde wird vor Versendung seine Daten und Informationen auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
  6. Carmato GmbH behält sich vor, ohne eine Verpflichtung hierfür zu übernehmen, Inhalte jederzeit zu prüfen und solche Inhalte, die den AGB nicht entsprechen abzulehnen bzw. zu löschen.
  7. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte anderer Nutzer, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung zu kopieren und anderweitig zu verwenden.
  8. Der Kunde räumt der Carmato GmbH an seinen übermittelten Inhalten alle erforderlichen Rechte ein, damit die Carmato GmbH ihre Dienste vertragsgemäß erbringen kann. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende nicht ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen:
    1. das Archivierungs- und Datenbankrecht, d.h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
    2. das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
    3. das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.






IX. Marken/Logos

Der Kunde wird geschützte Marken oder Logos der Carmato nicht ohne vorherige Zustimmung von Carmato verwenden oder ähnliche Zeichen zur Anmeldung bringen. Spätestens mit Beendigung dieses Vertrages gelten während der Laufzeit genehmigte Marken-/Logonutzungen als Widerrufen und deren Verwendung ist unverzüglich einzustellen.


X. Gewährleistung/Haftung

  1. Carmato übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzern des Kunden gemachten Angaben sowie für die Identität dieser Nutzer. Die vom Nutzer eingestellten Inhalte sind für die Carmato GmbH fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß bei derjenigen Person, welche die Angaben gemacht hat.
  2. Soweit in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt, haftet Carmato, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich und abschließend wie folgt:
    1. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von Carmato wegen anfänglicher Sachmängel einer Sache wird ausgeschlossen.
    2. Carmato haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von Carmato oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Carmato nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt.
    4. In den Fällen gemäß c) ist die Haftung von Carmato insgesamt auf einen Höchstbetrag von 250.000 EUR begrenzt.
  3. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist Carmato berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Carmato wird den Kunden hierüber vorab informieren, soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt. Im letztgenannten Fall wird Carmato den Kunden unverzüglich informieren.
  4. Carmato weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik kaum bzw. nur mit unverhältnismäßigem und unwirtschaftlichem Aufwand möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
  5. Weitergehende und andere als in diesen AGB genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.




XI. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraumes ordentlich gekündigt wurde.
  3. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Auf Wunsch wird Carmato den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.




  5. XII. Schlussbestimmungen

    1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Carmato zulässig.
    2. Die Vertragsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen in vollem Umfang alle früheren Vereinbarungen.
    3. Ein Versäumnis, ein Recht oder ein Rechtsmittel auszuüben oder durchzusetzen, das im Rahmen der Vertragsbedingungen eingeräumt wird beziehungsweise auf das Carmato nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch hat, ist nicht als formeller Verzicht auf die Rechte von Carmato zu verstehen – vielmehr stehen Carmato die Rechte weiterhin zu.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
    5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann oder gleichgestellt ist. Carmato ist auch berechtigt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständig ist.
    6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).